Einlagensicherung
Was bedeutet Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung umfasst alle Mechanismen zum Schutz der Bankguthaben der Privatkunden der Banken im Falle derer Insolvenz und wird als Maximalsumme pro Kunde, die zu 100% geschützt ist, angegeben.
Wovon hängt die Höhe der Einlagensicherung ab?
Die Einlagensicherung wird vom Staat und zusätzlich von den Kreditinstituten gewährt, daher hängt ihre Höhe vom jeweiligen Staat und von der jeweiligen Bank ab.
Die Höhe der staatlichen Einlagensicherung wird per Gesetz geregelt. In Deutschland wird sie durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) festgelegt und umgesetzt.
Die Höhe der durch die Banken gewährten Einlagensicherung ist von der Höhe des Eigenkapitals der jeweiligen Bank abhängig und ist grundsätzlich höher als die staatliche.
Wo liegt der Unterschied zwischen der staatlichen und der zusätzlichen freiwilligen Einlagensicherung der Banken in Deutschland?
Die staatliche Einlagensicherung wurde am 1. Juli 2009 von 20000 Euro auf 50000 Euro und im Dezember 2010 auf maximal 100000 Euro pro Sparer erhöht. Verbindlich ist das nur für deutsche Banken.
Die Höhe der zusätzlichen Einlagensicherung, die durch die einzelne Bank freiwillig gewährt wird, hängt von den Institutionen (Einlagensicherungsfonds, Bankenverbände), bei denen die Bank Mitglied ist.
Historie der Einlagensicherung
Die erste Einlagensicherung haben die genossenschaftlichen Banken mit der Gründung des „Kreditgenossenschaftlichen Garantiefonds“ im Jahr 1937 eingeführt. Die erste bundesweite Sicherungsinstitution für private Banken wurde 1966 gegründet. Die Kundeneinlagen bei den Sparkassen waren ursprünglich durch die Gewährträgerhaftung (Städte, Kommunen) gesichert. Dass die Banken gesetzlich verpflichtet werden müssen, an Sicherungssystemen teilzunehmen, wurde 1986 durch die EU-Kommission empfohlen, welches 1997 durch die verbindliche EU-Richtlinie umgesetzt wurde.
